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Altwarp erhebt künftig Tourismusabgabe

22.03.2023

Ab dem 1. April müssen sich Besucher von Altwarp auf eine neue Abgabe einstellen.


Im vergangenen Jahr ist der Gemeinde Altwarp das Prädikat "Staatlich anerkannter Tourismusort" zuerkannt worden. Das verpflichtet gegenüber Urlaubern und Tagesgästen – und kostet viel Geld. Die Gemeindevertretung Altwarp hat darum kürzlich die Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe beschlossen, die seit dem 21. März rechtskräftig ist. Danach müssen nun ab jeweils dem 1. April sogenannte ortsfremde Personen beim Aufenthalt in Altwarp eine Abgabe von einem Euro pro Aufenthaltstag leisten. Alternativ ist der Erwerb einer Jahreskarte für 30 Euro möglich. Daneben gelten verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände. Die Zahlungspflicht ist auf den Zeitraum bis 31. Oktober eines Jahres beschränkt.

Alle Details der Satzung finden Sie in der Bekanntmachung vom 20.03.2023.

Vermieter/Quartiergeber finden hier den Vordruck Meldebestätigung/Vermieterbescheinigung.

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